Februar 2022

ZENSUS 2022

2022 findet deutschlandweit wieder ein Zensus – eine sog. registergestützte Bevölkerungszählung – statt.

Zensus – was ist das?
Beim Zensus wird statistisch ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Bevölkerungs- und Wohnungszahlen stellen eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft dar. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden.

Die Daten für den Zensus stammen in erster Linie aus den bereits vorhanden Verwal-tungsregistern wie dem Melderegister, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Diese registergestützte Bevölkerungszählung, wird durch eine Stichprobe ergänzt. Nach dem Zufallsprinzip wird hierzu ein ausgewählter Teil der Bevölkerung befragt. Es werden Erhebungen in Haushalten und auch in Sonderbereichen wie z.B. Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnheimen stattfinden.

Ergänzend findet durch das statistische Landesamt eine Gebäude- und Wohnungszählung statt.

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung, die bei Weigerung/Falsch-auskünften mit Zwangsgeld und/oder Bußgeld geahndet werden kann.

Die rechtliche Grundlage der Erhebung ist u.a. im Zensusgesetz (ZensG 2022) und im Bundesstatistikgesetz (BStatG) zu finden.

Umfassende Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf der offiziellen Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Alle Befragungen und erhobenen Daten beziehen sich auf den 15. Mai 2022 (Zensusstichtag).

Personenbefragung
Bei der Personenerhebung werden die Auskunftspflichtigen in einem kurzen persönli-chen Interview befragt – nur ein kleiner ausgewählter Teil der Befragten gibt über einen
Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit und Bildung). Bei der Befragung an Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime) besteht die Pflicht der Einrichtungsleitung per Online-Fragebogen teilzunehmen.

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerin-nen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Da-tenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und unter https://www.zensus2022.de veröffentlicht.

Wiederholungsbefragung
Unmittelbar nach der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der Erhebung in Wohnheimen findet an wenigen zufällig ausgewählten Anschriften eine Kontrollerhebung statt, die sogenannte Wiederholungsbefragung. Diese nochmalige Befragung dient dazu, die Qualität der im Zensus ermittelten Einwohnerzahlen zu überprüfen. Diese Wiederholungsbefragung umfasst lediglich Angaben zu den Namen sowie dem Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnungsstatus der Bewohner:innen und wird – wie auch die im Vorfeld stattgefundene Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebung in Wohnheimen – von wenigen für diese Aufgabe eigens geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte im Landkreis Birkenfeld durch-geführt. Auch für diese Erhebung zur Qualitätsbewertung der Einwohnerzahlen besteht Auskunftspflicht.

Zensuserhebungsstelle des Landkreises Birkenfeld
Die Zensuserhebungsstelle des Landkreises Birkenfeld ist für die Koordinierung der Durchführung der Befragungen vor Ort zuständig und arbeitet nach den Vorgaben des Statistischen Landesamtes. Nach umfassenden Vorbereitungen hat sie ihren Betrieb in Birkenfeld aufgenommen und eine besonders abgesicherte Dienststelle im Maler-Zang-Haus in der Stadt Birkenfeld bezogen.

Für die Befragungen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Birkenfeld werden aktuell engagierte und zuverlässige Erhebungsbeauftragte als Interviewer ge-sucht.

Die Erhebung startet ab Mitte Mai 2022 für ca. 3 Monate und lässt sich flexibel als Nebentätigkeit gestalten. Bewerber:innen werden im Vorfeld ausführlich auf ihre Tä-tigkeit vorbereitet und mit einer attraktiven steuerfreien Aufwandsentschädigung vergütet. Hinweis: Im Falle einer akuten Pandemielage im Erhebungszeitraum kann die Befra-gung ganz oder teilweise telefonisch erfolgen. Die Entscheidung hierüber treffen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Erhebungsstelle

Postanschrift:
Kreisverwaltung Birkenfeld
– Erhebungsstelle Zensus –
Postfach 1070
55759 Birkenfeld

Mitarbeiter:innen: Frau Irene Kämpf-Konrad, Herr Andreas Reisdorf und Herr Andreas Lorenz Zugang haben.

Eventuelle Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 06782 / 15 181 oder per E-Mail unter zensus.info@landkreis-birkenfeld.de

Unsere Servicezeiten sind:
Mo. – Fr. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. + Di. von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mi. + Do. von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Hier erhalten Sie weitere Informationen


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Was ist der Zensus?

Der Zensus – auch als Volkszählung bekannt – liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Dabei werden auch weitere Daten wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland ermittelt. Diese Informationen sind sehr wertvoll, vor allem für die Planung und Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und ist zudem Datengrundlage für viele amtliche Statistiken.

Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Der Erhebungszeitraum beginnt am 15. Mai 2022 und erstreckt sich über circa 12 Wochen.

Was sind Ihre Aufgaben?
• Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf, um sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern anzukündigen.
• Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern. Anschließend übergeben Sie Online-Zugangsdaten für die Beantwortung weiterer Fragen.

Hinweis: Im Falle einer akuten Pandemielage im Erhebungszeitraum kann die Befragung ganz oder teilweise telefonisch erfolgen. Die Entscheidung hierüber treffen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Was bieten wir Ihnen?
• Vor Beginn der Tätigkeit erhalten Sie eine Schulung, die Sie auf Ihre Aufgaben vorbereitet.
• Während des Erhebungszeitraumes können Sie sich Ihre Zeit frei einteilen und arbeiten in der Nähe Ihres Wohnortes.
• Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von circa 800 Euro.
• Die telefonische Erreichbarkeit wird durch dienstliche Mobiltelefone sichergestellt.
• Die persönliche Schutzausrüstung (FFP2-Maske, Desinfektionsmittel) sowie eine Grundausstattung an Büromaterial wird natürlich gestellt.

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?
• Volljährigkeit (bis zum 15. Mai 2022 erreicht)
• Gute Deutschkenntnisse (Fremdsprachenkenntnisse vorteilhaft)
• Zuverlässigkeit und Genauigkeit
• Verschwiegenheit
• Zeitliche Flexibilität und Mobilität
• Sympathisches und freundliches Auftreten
• Aufgeschlossenheit gegenüber derartigen Erhebungen
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, dürfen Personen aus bestimmten Berufsgruppen wie z.B. aus Melde- und Ordnungsämtern, der Polizei und dem Finanzamt leider nicht eingesetzt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Vorzugsweise per online Formular oder an angegebene E-Mail-Adresse zensus.info@landkreis-birkenfeld.de oder ausgedruckt per Post an folgende Anschrift:

Kreisverwaltung Birkenfeld
– Erhebungsstelle Zensus –
Postfach 1070
55759 Birkenfeld


Neuer Bauhofleiter ab 01.05.2022

Aufgrund des krankheitsbedingten längeren Ausfalls und dem bevorstehenden Renteneintritt von Bernhard Schneider wurde Werner Flick zu dessen Nachfolger bestellt.

Wir bitten Bürgerinnen und Bürger Anfragen bezüglich des Bauhofs an Herrn Flick unter der Telefonnummer 0179 5076118 zu richten.

 

Vorstellung der Chronik

Nun ist es soweit; die Chronik von Hoppstädten-Weiersbach Band 3 wird am 04.02.2022 um 19:00 Uhr in der Halle im Gemeindezentrum vorgestellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider nicht möglich, alle Bürgerinnen und Bürger einzuladen, da nur eine begrenzte Personenzahl anwesend sein darf.

Zu den geladenen Gästen können wir noch weitere 30 Personen empfangen.

Dies ist durch Corona nur mit vorheriger Anmeldung im Gemeindebüro (06782 2262) zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

 

Bürgerinnen und Bürger die von der Ortsgemeinde zu Weihnachten 2020 einen Gutschein über die Chronik erhalten haben, können diese ab dem 07.02.2022 nach Vorlage des Gutscheins im Gemeindebüro abholen.

 

Urnenwand

Wir bitten die Angehörigen die Blumengestecke vor der Urnenwand zu entfernen. Vielen Dank für das Verständnis.

 

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