Aktuelles aus dem Gaststättenrecht
Seit Juli 2005 ist für die Abgabe von zubereiteten Speisen, nichtalkoholischen Getränken und die Beherbergung keine Erlaubnis mehr erforderlich. Die Speiseabgabe unterliegt jedoch weiterhin der Lebensmittelüberwachung durch das Veterinäramt und Gesundheitsamt der Kreisverwaltung. Dort können alle Informationen über die gesetzlichen Lebensmittel- und Hygienevorschriften, die bei Umgang mit Lebensmittel zu beachten sind, erhalten werden.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Ausschank) ist nach wie vor erlaubnispflichtig. Dies gilt natürlich auch für vorübergehende besondere Anlässe, wie z.B. Vereinsfest, Kirmes, Markt usw. Hierfür ist eine Gestattung gem. § des Gaststättengesetzes erforderlich. Sie kann bei der Verbandsgemeinde Birkenfeld, Zimmer 3, Herrn Ding, Tel.: 06782/990119 beantragt werden, der auch gerne über weitere Fragen im Bereich des gaststättenrechtlichen Genehmigungsverfahrens informiert.
Neu und wichtig ist:
Dieser Antrag auf Gestattung ist aus organisatorischen Gründen mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, damit auch gewährleistet werden kann, dass die zu beteiligenden anderen Behörden (Polizei, Feuerwehr, Kreisverwaltung usw.) rechtzeitig informiert werden können. Die Angabe des an der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen und dessen Erreichbarkeit (Handy/Festnetz) im Antrag in unbedingt erforderlich, damit die Polizei oder die Feuerwehr usw. im Bedarfsfall bzw. im notwendigen Einzelfall schnell handeln kann.
Weihnachtsmarkt
Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Sport und Soziales wurde zusammen mit den teilnehmenden Vereinen festgelegt, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt nur an einem Tag, d.h. am 02.12.2006, an der Kapelle stattfindet. Vereine sowie interessierte Marktbeschicker, die am Weihnachtsmarkt mitwirken, können sich bei weiteren Fragen an folgende Kulturausschuss-mitglieder wenden:
Jutta Freytag, Am Hellinger 14, Tel.: 4466
Markus Kessler, Rothöll 8, Tel.: 107142
Arbeiten der OIE innerhalb der Ortsgemeinde
20 kV Kabellegung in der Ringstraße ab der 38. KW. Wegen Rückbau der Freileitungstrasse muss eine Kabelverbindung zwischen dem Stahlmast “Auf der Heide“ und der Straße “Am Hellinger“ verlegt werden.
20kV und 1 kV Kabellegung im “Rothenweg“ beginnend ab der 38. KW. Die Kabelverlegung erfolgt ab dem Fuß-Verbindungsweg in Richtung Nordweg und wechselt an Haus Nr. 20 (Kalweit) auf die andere Straßenseite. Von dort erfolgt die Verlegung bis zum Wendehammer am Fußweg zur Saarstraße. Über diesen Fußweg wird die Verlegung im Gehweg der Saarstraße bis zur Industriestraße verlegt. In der Industriestraße erfolgt die Verlegung komplett bis zum Anwesen der Fa. Wenz. Enden werden dann die Verlegearbeiten mit dem Teilstück in der Saarstraße, beginnend beim Anwesen Wenz bis zur Trafostation “Mehrscheid“ im Ortsteil Neubrücke. Die komplette Maßnahme soll bis Ende November abgeschlossen sein. Durch die Neuverlegung können später die Freileitungstrassen zwischen Anwesen Toyota Breit und Rothenweg, sowie die Freileitung zwischen Anwesen Rofu und Neubaugebiet “Auf der Heide“ entfallen.
Die Trafostationen “Rass“ bei Toyota Breit, die Station “Allerbach“ am Wendehammer im Rothenweg und die Station “Brüchelswies“ am Fußweg zwischen Nordweg und Rothenweg werden im Anschluss zurückgebaut. Ersatzweise wird eine neue Compact Station (Maße ca. 2,5 L x 1,5 B x 1,5 H) auf dem gemeindeeigenen Gelände in der Brüchelstraße bei Anwesen Nr. 11 erstellt. Im Zuge der Baumaßnahme wird es auch dort zu Verlegearbeiten im Gehwegsbereich ab der 39. KW kommen. Die OIE AG wird bei allen Trassenabschnitten weitestgehend die Gehwege auf ihre Kosten sanieren und teilweise komplett mit neuem Pflaster versehen. Eine Auswechselung der überwiegend defekten Bordsteinen in der Industriestraße durch die Ortsgemeinde ist aus Kostengründen noch nicht geklärt.