August 2007

Verstöße gegen die Friedhofssatzung

In der Vergangenheit musste immer wieder festgestellt werden, dass Grabeinfassungen auf den Friedhöfen nicht der Friedhofssatzung entsprechen. Paragraph 17, Absatz 1 der Friedhofssatzung lautet: „Die Errichtung, Erneuerung und Veränderung, das Versetzen und das Entfernen von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und anderen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet. Die Genehmigung ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Außerdem sind genaue Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über die Schrift und die Schmuckverteilung zu machen.“ Bei Verstoß muss die Einfassung demontiert und auf die vorgeschriebenen Maße gebracht werden. Ebenso ist es nicht gestattet, demontierte Grabteile (z.B. Erweiterungen zum Familiengrab) auf dem Friedhof zwischen zu lagern. Die ausführenden Firmen werden ausdrücklich daraufhingewiesen, dass die entsprechenden Teile von den Firmen mitzunehmen sind.

Richtfest der Feuerwehr

Mit Festreden und einem zünftigen Richtspruch des Zimmerermeisters wurde beim Anbau des Feuerwehrgerätehauses Richtfest gefeiert. Neben den kommunalen Vertretern (Bürgermeister Dreier, Ortsbürgermeister Fiedler) waren auch die an dem Anbau beteiligten Firmen sowie der leitende Architekt, Herr Ballat, erschienen. Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Bernhard Schneider, berichtete über die Notwendigkeit und Abläufe der Arbeiten bei dem gelungenen Bauwerk. Bürgermeister Manfred Dreier lobte das Engagement der Ortsgemeinde in den vergangenen Jahren und dankte den Nachbarn für ihre Bereitschaft, das notwendige Land zur Verfügung zu stellen. Ein besonderer Dank galt dem Land Rheinland-Pfalz für die Bezuschussung und insbesondere den Feuerwehrleuten für die vielen Stunden unentgeltlicher Arbeit an dem Bauwerk. Architekt Ballat hob die an dem Bau beteiligten Firmen und deren Mitarbeiter hervor und sprach von einem reibungslosen und zügigen Ablauf der Arbeiten. Nach Vollendung der Baumaßnahme wird die Schlauchwasch- und -trockenanlage von den Wehren der gesamten Verbandsgemeinde benutzt werden können. Die örtliche Feuerwehr, die die anwesenden Gäste hervorragend bewirtete, freut sich auf die Fertigstellung und die Inbetriebnahme des Anbaus.

Telefonbucheintrag der Ortsgemeinde

Leider mussten wir feststellen, dass der Eintrag der Telefonnummern der Ortsgemeindeverwaltung im örtlichen Telefonbuch falsch ist. Wir hoffen, dass dies in der nächsten Telefonbuchausgabe wieder korrekt ist. Richtig muss es heißen: Gemeindebüro: 2262

Bauhof: 6859

Bücherei: 88 70 95

Kennzeichnung von Straßen und Häusern

Aus einem Schreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 30.12.1983 geht hervor, dass der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschland e.V. auf seiner Hauptversammlung 1983 die Städte und Gemeinden u. a. aufgefordert hat, … dafür Sorge zu tragen, dass die Häuser deutlich lesbare Hausnummern tragen. Der Verband hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund gebeten, die Entschließung zu veröffentlichen, die wie folgt begründet wird: „Insbesondere in Notfällen müssen niedergelassene Ärzte, aber auch Angehörige von Rettungsdiensten, die Erfahrung machen, dass Straßen und Häuser unzureichend und im Extremfall gar nicht gekennzeichnet sind. Fehlende und versteckt angebrachte Straßenschilder und Hausnummern führen dazu, dass Ärzte im Notfalleinsatz durch langwierige Sucherei wertvolle Zeit verlieren, bis sie einem Patienten ärztliche Hilfe gewähren können. Es könnte Zeit gewonnen werden, wenn an allen Häusern gut lesbare Hausnummernschilder angebracht sind.“ Die Ortsgemeinde bittet daher die Bürgerinnen und Bürger dafür Sorge zu tragen, dass die Hausnummern entsprechend angebracht sind.

Unkraut in den Straßenrinnen und Kehrpflicht

Es muss festgestellt werden, dass Straßenrinnen entlang von Haus- und Baugrundstücken durch herauswachsendes Unkraut einen unschönen Eindruck im Straßen- und Ortsbild hinterlassen. Es wird daher gebeten, die Straßenrinnen entsprechend zu säubern. In diesem Zusammenhand wird auch auf die wöchentliche Kehrpflicht der Anlieger hingewiesen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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