2021

Dezember 2021

+++ Booster Impfung am 17. Dezember im Gemeindezentrum Hoppstädten-Weiersbach +++

 

Die VG Birkenfeld und VG Baumholder bieten in Zusammenarbeit mit der Praxis Dres Dringelstein/Hoebbel ein Booster Impfangebot mit Moderna (Spikevax) am Freitag, 17 Dezember, ab 14:00 Uhr im Gemeindezentrum Hoppstädten-Weiersbach an.

 

Moderna wird fünf Monate nach der Zweitimpfung und ab 30 Jahre verabreicht, dabei ist es unerheblich welcher Impfstoff  vorher benutzt wurde.

 

Bitte bringen Sie bitte Ihren Personalausweis sowie Gesundheitskarte, Impfpass und ausgefülltes Formular (Anamnesebogen) mit, vielen Dank.

Den Link und QR Code für den Anamnesebogen finden Sie anbei:

https://t1p.de/yj4s

 

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Oktober 2021

Stellenangebot der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach

Bauhofleiter (m/w/d)

 

Die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach sucht zum nächst möglichen Termin einen Bauhofleiter (m/w/d) / Mitarbeiter (m/w/d) für den gemeindeeigenen Bauhof.

Bei der Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle (derzeit 39 Wochenstunden).

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Selbständige organisatorische Steuerung der betrieblichen Abläufe im Baubetriebshof und des Personaleinsatzes von
  • Koordinierung der Termine für den Einsatz von Maschinen und Geräten
  • Sicherstellung des Arbeits- und Unfallschutzes der Beschäftigten
  • Erfassung und Kontrolle der Leistungserbringung
  • Umsetzung der Verkehrssicherungspflichten (Störungs- und Gefahrenbeseitigung)
  • Ausführung von Absperr- und Beschilderungsmaßnahmen
  • Straßenunterhaltung und -reinigung
  • Pflege- und Unterhaltungsarbeiten der gemeindeeigener Park- und Gartenanlagen, der Spielplätze etc.
  • Unterstützung bei Veranstaltungen der Ortsgemeinde
  • Durchführung des Winterdienstes
  • Durchführung aller sonstigen anfallenden Arbeiten des Bauhofbereiches

Unserer Anforderungen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen oder gleichwertigen Beruf
  • Führerschein der Klassen B, C, CE, C1 und C1E (alt FS-klassen 2 und 3)
  • Befähigung zum Führen von Baumaschinen (z.B. Bagger und Radlader) und anderer motorisch angetriebener Arbeitsmaschinen und –geräte sind erwünscht
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Einsatzbereit-schaft
  • Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit, Winterdienst und Rufbereitschaft sowie gesundheitliche
  • Eignung für Tätigkeiten im Freien bei allen Witterungsbedingungen wird vorausgesetzt sowie die Bereitschaft zum Leisten von Arbeitsein-sätzen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, auch an Wocheneden (Teilnahme am Winterdienst, Veranstaltungen und Notfällen)

 

Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 22.10.2021 an das Gemeindebüro der:

Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach
Schulstraße 11
55768 Hoppstädten-Weiersbach

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September 2021

+++ Beantragung der Briefwahl ab sofort möglich +++

 

Liebe Bürger*innen,

die Beantragung der Briefwahl ist ab sofort über folgenden Link möglich:

https://tbk.ewois.de/IWS/start.do?mb=174

Eine Angabe von Stimmbezirksnummer/Wählerverzeichnisnummer ist nicht erforderlich.

 


+++ Veranstaltungsankündigung: SAALÜ kommt am 03.09.21 nach Hoppstädten-Weiersbach +++

 

Sensation in Hoppstädten-Weiersbach

 

Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Gelnhausen des Hauses Wittelsbach aufgetaucht mit Anspruch auf Thronfolge im Dorf

Hoppstädten-Weiersbach erklärt sich heuer zum unabhängigen SAALÜ-Königreich! Eine rechtliche Grauzone der Artikel 49 (Absatz 7) und 50 (Absatz 3) der Rheinland-Pfälzischen Landesverfassung mache es möglich. Endlich alles selbst entscheiden, vermeldet der Ortsbürgermeister. Endlich alles selbst haben und ausgeben: nicht nur die Hundesteuer, sondern alle Steuern. Nix mehr mit Verbandsgemeinde, nix mehr mit Kreisumlage! Endlich ein eigenes Staatstheater! Vielleicht auch eine Armee

 

Anspruch auf den Thron meldet an Ihre Majestät Königin Saskia Alexandra Sibylla Katha-rina Isolde Amalia von Rheinland-Pfalz, Großherzogin von Palatinate, Gräfin von und zu Hunsbuckel und Rhoihesse, Kronprinzessin von Tonga und Tuvalu, genannt SASSI.

Und das sind die neuen ROYALS und ihr (noch) kleiner Hofstaat:

Saskia „Sassi“ Kästner: herrschsüchtige Königin mit einem Hang zu Schauspiel und Operette. Wie einst Kaiser Nero hat auch die Monarchin eine große musische Bega-bung. Sie stammt in quasi direkter Linie ab von Elisabeth Amalie Eugenie, einer Prinz-essin aus der herzoglichen Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Gelnhausen des Hauses Wittelsbach, die spä-ter als Kaiserin Sissi Karriere machte.

Dirk „Derrick“ Rave: windiger Musiker, der Königin Schwipp-schwager, von ihr mit dem lukrativen Posten des Hofkomponisten und des Hofarchitekten ausgestattet. Finanzmin-ister des Königreiches ist er auch. Auch Verteidigungsminister. Und überhaupt Minister für alles andere. Und alles besoldet, versteht sich.

Cécile „Zäzi“ Rose: französische Cousine der Königin, von dieser zur Pressesprecherin, Chefin des Königlich Dörflichen Geheimdien-stes (KöDeGe) und des Ministeriums für Tratsch und Propaganda ernannt.

Henry „Nanzi“ Nandzik: Zeremonienmeister und Kammerdiener ihrer Majestät. Eventuell ihr Liebhaber und dennoch eventuell kein Royalist, sondern glühender Anhänger der Demokratie.

 

Also Hereinspaziert! Zum Heimatvarieté!

Der Staatsakt mit Audienz und Machtübergabe in Hoppstädten-Weiersbach findet statt am

 

Freitag 3. September 2021 um 20:00 Uhr auf dem Platz vor dem Gemeindezentrum

 

Audienz-Billets zum Preis von 9,90 € gibt es bei der Ortsgemeinde über verwaltung@hoppstaedten-weiersbach.de und im Gemeindebüro.

Pressemitteilung als PDF: SAALÜ Königreich Hoppstädten-Weiersbach

 

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April 2021

+++ Weiteres Testzentrum der Verbandsgemeinde öffnet +++

Ein weiteres VG-Testzentrum öffnet ab Dienstag, 27.04.2021, in Hoppstädten-Weiersbach im Kommunikationszentrum am Umwelt-Campus / FH im Ortsteil Neubrücke:

Dienstags, 11.30 bis 13.30 Uhr
Mittwochs 16.30 bis 18.00 Uhr

Die VG-Testzentren dürfen von allen Bürger*innen genutzt werden.

 

Weitere Informationen auch hier:

https://www.vg-birkenfeld.de/news/ab-jetzt-testen.html

 

Bild: (c) Umwelt-Campus Birkenfeld

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März 2021

+++ Hinweis +++

Am Samstag, den 03.04.21, können Sie sich ab 9 Uhr im Gemeindezentrum Hoppstädten-Weiersbach auf das Coronavirus testen lassen.

Diese Tests werden von der Spitzweg Apotheke durchgeführt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 06782 981270 an.

 

 

Corona-Befragung junger Menschen in Rheinland-Pfalz

Hier gehts zur Online-Befragung: https://www.q-set.de/q-set.php?sCode=NKZKVXSEXZFT

Datei als PDF zum Download: Anschreiben Corona-Befragung junge Menschen RLP


+++ Info zur Landtagswahl +++

 

Liebe Wähler*innen,

das Wahllokal Neubrücke wird dieses Jahr nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten alle Wähler*innen, die dem Ortsteil Neubrücke angehören, Ihre Stimme im Gemeindezentrum Hoppstädten abzugeben.
Vielen Dank.


Fahrservice an den Landtagswahlen

Für unsere älteren und gehbehinderten Bürgerinnen und Bürger steht am 14.03.2021 das Bürgerauto zur Fahrt zum Wahllokal zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Anmeldung im Gemeindebüro werktags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 2262.
Für Kurzentschlossene kann am Wahltag unter der Telefonnummer 0151 56811298 das Bürgerauto angefordert werden.

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Februar 2021

LANDTAGSWAHL am 14. März 2021

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

 

Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen
sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels
formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765
Birkenfeld.
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über https://www.vg-birkenfeld.de/rathaus/wahlen/briefwahl.html der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld,
4. per Fax unter 06782-9904200 oder
5. durch einfache E-Mail an wahlen@vgv-birkenfeld.de
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die
vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit –
Stimmbezirksnummer sowie die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die
Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern
die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese
abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit – während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung – die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann
ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus/das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-
Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln
eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten
kommen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt, Oldenburger
Straße 2, 55765 Birkenfeld abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten
Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an
die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus,
Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er
spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße
21, 55765 Birkenfeld eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung
oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Datei als PDF:

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Januar 2021

Corona News vom 29.01.21

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Landkreis Birkenfeld erlässt im Einvernehmen mit der Landesregierung erneut eine Allgemeinverfügung, die das gesellschaftliche Leben in unserem Landkreis weiter einschränken wird.

Das sind Maßnahmen, die natürlich kaum Freude auf allen Seiten bereiten. Die eingehende Sondierung unserer Infektionslage lässt diesen Schritt aber als geeignet, verhältnismäßig und erforderlich erscheinen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Bundesweit sind wir gemessen am 7-Tage-Inzidenzwert Stand gestern auf Platz 30 und in Rheinland-Pfalz an der Spitze aller Landkreise sowie vergleichbar mit den Großstädten.

Das Herz der nun ab Sonntag geltenden Allgemeinverfügung wird eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens sein. Einschränkungen gibt es für den Besuchsverkehr in den Seniorenheimen sowie für abendliche Liefer- und Bringdienste, z.B. für Fertiggerichte. Auf eine 15 km-Aktionsradiusbeschränkung aus touristischen Gründen haben wir verzichtet, da auch verfassungsrechtlich bedenklich, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof inzwischen in einem Urteil anmahnte. Wir hatten auch nach Rücksprache mit Schulen darauf gedrängt, dass die Grundschulen nicht wieder am 1. Februar mit dem Wechselunterricht starten, sondern weiterhin weitgehend geschlossen bleiben. Inzwischen gibt es von Seiten des Bildungsministeriums dahingehend eine landesweite Neuregelung.

Inzwischen haben wir die 15. Coronabekämpfungslandes-verordnung binnen nicht ganz eines Jahres. Das zeigt, wie komplex die Gesamtlage ist und bedeutet, dass wir im Grunde alle drei bis vier Wochen eine veränderte Regelungslage haben. Hinzu kommen begleitende Zusatzverordnungen und eben auch jetzt unsere Allgemeinverfügung, deren Erlass ein sorgfältiger Beratungsprozess mit den Landesministerien voraus ging. Die Allgemeinverfügung wird zunächst bis zum 14.2.2021 gelten und darüber hinaus auch hoffentlich nicht mehr nötig sein.

Alleine mit dem Seniorenheim in Idar-Oberstein, wie oft unterstellt, oder mit den amerikanischen Streitkräften lässt sich das nicht erklären. Auch die Inzidenz-Werte für die einzelnen Verbandsgemeinden und die Stadt-Idar-Oberstein sind im landesweiten Vergleich viel zu hoch. Da dürfen wir uns nicht von dem bundesweiten Rückgang der Inzidenzwerte blenden lassen, der Gott sei Dank eingetreten ist. Das Erreichen von 7-Tage-Inzidenzwerten unter 50 ist bundesweit ein wichtiges und auch richtiges Ziel. Das Infektionsgeschehen steckt mitten unter uns: in den Familien und am Arbeitsplatz.

Den Diskussionen der letzten Tage in den öffentlichen Medien konnten Sie auch entnehmen, dass die Corona-Virus-Mutationen mit großer Sorge beobachtet werden. Auch unser Gesundheitsamt hat vor mehreren Tagen bereits Proben an die Labore geschickt, um Untersuchungen auf Mutationen durchzuführen. Gerade wo eine erste Entdeckung im Nachbarlandkreis St. Wendel aufgefallen ist, ist die Annahme nicht abwegig, dass derartige Mutationen auch bereits unter uns grassieren. Wir haben in den letzten Monaten viel über die bereits „altbekannten“ Virus-Stämme gelernt, können die neuentdeckten aber nur schwer einschätzen. Insofern macht es viel Sinn, dass das Infektionsrisiko jetzt erkennbar nach unten gedrückt wird. Hierzu müssen wir jetzt unseren Beitrag leisten, damit wir nicht auf Dauer unser gesellschaftliches Leben in eine aktive und lebendige Frühjahr-Sommer-Phase und eine gedämpfte und zermürbende Herbst-Winter-Phase drücken müssen. Ich denke, eine derartige Zwei-Phasen-Gesellschaft möchte keiner von uns vor allem vor dem Hintergrund, dass wir uns jetzt wider Erwarten doch auf eine längere Impfphase einstellen müssen.

Derzeit wird ja viel über die Hintergründe der Lieferengpässe der verschiedenen Impfstoffe spekuliert. Aus diesem Grund mussten auch die Zweitimpfung im medizinisch zulässigen Rahmen nach hinten verschoben werden und die Erstimpfungen zunächst ausgesetzt werden. Die Landesdienststellen haben uns aber versichert, dass auf alle Fälle jeder, der bereits eine Erstimpfung erhalten hat, auch die Zweitimpfung bekommt. Vor diesem Hintergrund hat mich die sehr positive Resonanz über die Versorgung und Dienstleistungsqualität durch unser Impfzentrum gefreut. Das Impfgeschehen baut in Rheinland-Pfalz auf einem 3-Säulen-Modell auf: die Krankenhäuser, die Seniorenheime und ambulanten Pflegedienste und schließlich die zentralen Impfzentren. Dementsprechend sind auch die Zuständigkeiten unterschiedlich. Unser Impfzentrum ist also z.B. nicht für das Impfgeschehen in den Seniorenheimen zuständig.

Die hauptamtlichen Bürgermeister und ich stehen wenigstens zweimal in der Woche über eine Telefonkonferenz in Kontakt, um das Lagebild auszutauschen und die weitere Vorgehensweise zu beraten. Im Landkreistag tauschen wir uns wenigstens einmal über Videokonferenzen über das Pandemiegeschehen aus. Aus diesen Erfahrungen heraus erging auch der jüngste Apell meiner Kollegen Bürgermeister und mir nochmals an Sie, die Pandemielage und den derzeitigen Infektionsdruck wirklich ernst zu nehmen.

Die politische Arbeit in den Kreisgremien ist auf das wirklich Wichtigste reduziert. Vieles wird derzeit über Videokonferenzen besprochen.

Es bleibt zu hoffen, dass wir mit dem nun bald aufziehenden Frühjahr und dann ab nächstem Monat ausreichend verfügbarem Impfstoff in der Infektionslage eine entscheidende Entspannung bekommen und dann bis zum Spätsommer eine weite Teile der Bevölkerung erfassende Immunisierung erreicht haben. Denn wer sehnt sich nicht danach, einfach im Kreis der Freunde und Bekannten mal wieder abends in der gewohnten Stammkneipe gemütlich ein Bier zu trinken. Ich tue es.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Nachsicht für die weiteren Einschränkungen durch unsere Allgemeinverfügung und wünsche Ihnen viel Gesundheit und Glück.

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