Gemeindebüro geschlossen
Das Gemeindebüro ist vom 31.01.2007 bis einschließlich 02.02.2007 geschlossen. Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters finden wie gewohnt statt.
Haushalt 2007
Die Haushaltssatzung/ den Haushaltsplan verabschiedete der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung 2006. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.035.720 € ausgeglichen ab. Der Vermögenshaushalt ist mit 1.588.650 € ebenfalls ausgeglichen. Der Hebesatz Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt unverändert 310 v. H.; der Hebesatz für alle übrigen Grundstücke ist 340 v.H.. Bei der Gewerbesteuer verbleibt es bei 360 v.H., wobei anzumerken ist, dass dieser Hebesatz unter dem Landesdurchschnitt liegt. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 48 €, für den zweiten Hund 72 € und für den dritten und jeden weiteren Hund 96 €.
An Grundsteuer A werden erwartet 5.257 €, an Grundsteuer B 276.473 € und an Gewerbesteuer 1.376.593 €. Der Einkommensteueranteil nach § 12 FAG beträgt 480.077 €. An Umlagen zahlt die Ortsgemeinde an den Landkreis rund 863.000 € (=38 v. H.), an die Verbandsgemeinde rund 1.067.300 € (= 47 v. H.). An Gewerbesteuerumlage zahlt die Ortsgemeinde an das Land 262.500 €, hinzu kommen 32.600 € Finanzausgleichsumlage. An Schlüsselzuweisung vom Land erhält die Ortsgemeinde lediglich wegen der hier wohnenden NATO-Angehörigen 15.200 €.
Als Investitionen bzw. größeren Vorhaben sind geplant: die Außensanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses Schulstraße 12 mit bis zu 68.000 €, 7.000 € für die Anschaffung einer Alarmanlage für das Jugendhaus, in dem sich jetzt auch das Gemeindebüro befindet, Abbruch des Anwesens früher Gasthaus Nix in der Nahestraße und Verkauf des Grundstücks, Anschaffung eines Kindergartenbusses mit bis zu 50.000 €, Ankauf des Bahnhofsgebäudes Neubrücke mit 30.000 €.
Veräußert wurde ein Grundstück oberhalb OIE zwecks Ansiedlung eines Betriebes. Geplant ist die weitere Erschließung des zweiten Bauabschnittes im Neubaugebiet „Auf der Heide“ zwischen Hohlengraben und TuS-Sportplatz. Der Anbau einer Bühne am Gemeindezentrum im Zusammenhang mit der gesetzlich geforderten Brandschutzmaßnahme (Fluchtwege) steht mit 130.000 € im Plan. Hier wird ein Landeszuschuss erwartet.
Der Bebauungsplan Flugplatz ist mit 50.000 € beziffert. Es arbeiten bereits Firmen in den vorhandenen Gebäuden. Die Ortsgemeinde erwarb im Rahmen der Konversion alle bebauten und bebauungsfähigen Liegenschaften äußerst günstig vom Bund. Es muss hier Planungs- und Rechtssicherheit auch für den Bahnübergang geschaffen werden. Naturschutz und Hochwasser werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Für Erwerb von Grundstücken als Ausgleichsflächen sind 20.000 € eingestellt. Für eine zweite Buswartehalle gegenüber der bereits vorhandenen in der Saarstraße stehen 10.500 € im Plan. Diese Wartehalle ist notwendig, damit vor allem Kinder nicht die vielbefahrene Saarstraße überqueren müssen. Es wird ein staatlicher Zuschuss von 2.000 € erwartet.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Simmern Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Abteilung Landentwicklung und Bodenordnung | Simmern, den 09.01.2007 Postfach 225, 55462 Schlossplatz 10, 55469 Simmern Telefon: 06761/9402-52 Telefax: 06761/9402-75 |
-Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde-
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Hoppstädten-Weiersbach-Naheprogramm
Az.: 61079-H.A. 2.4
E-Mail: Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
Internet: www.dlr.rlp.de
Einladung zur Wahl des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft
der vereinfachten Flurbereinigung
Hoppstädten-Weiersbach-Naheprogramm,
Landkreis Birkenfeld
Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 10.11.2006 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBI. l S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBI. lS.2354) die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Hoppstädten-Weiersbach-Nahe-programm als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur WAHL DES VORSTANDES eingeladen, die
am Mittwoch, dem 07. Februar 2007 um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal im Jugendhaus, Schulstraße 11;
in 55768 Hoppstädten-Weiersbach
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer hat nur eine Stimme, das gilt auch für den Bevollmächtigten, selbst wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Vollmachtsvordrucke können im Gemeindebüro, Schulstraße 11 (Jugendhaus), 55768 Hoppstädten-Weiersbach zu den bekannten Öffnungszeiten oder beim DLR, Schlossplatz 10, 55469 Simmern, in Empfang genommen werden.
Im Auftrag:
Frowein (Abteilungsleiter)