September 2013

Neues aus dem Gemeinderat

Die „Industriestraße” entlang Rofu bis HSTG wurde 1974 gebaut. Sie wird seither von immer größeren Lastzügen befahren und ist sehr schadhaft geworden. Daher beschloss der Ortsgemeinderat den Neuausbau. Natürlich werden in diesem Zusammenhang auch sämtliche Leitungen überprüft und notfalls erneuert. Fernwärme ist bereits verlegt. Es soll zunächst Landeszuschuss beantragt werden.

Auch die Straße „Zum Kindergarten” wird ausgebaut. Zunächst muss auch hier Landeszuschuss beantragt werden. Bis zum Baubeginn müsste der Sporthallenneubau bereits fertig gestellt sein.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Gimbweiler wird auf Weiersbacher Gemarkung ein Waldwirtschaftsweg gebaut. Es erfolgt durch das Land eine 80%ige Bezuschussung.

Einen großen Rasenmäher schafft die Gemeinde an. Er ist auch evtl. noch für Winterdienst aufrüstbar. Der Bauhof muss mehr und mehr Rasenflächen in Ordnung halten. Hierzu zählen die Friedhöfe und auch der Umweltcampus.

Die Gemeinde wird einen Steg über den überfluteten Weg, der zur Fischerhütte führt, bauen. Er soll den Spaziergängern, insbesondere auch aus dem nahen St. Annahaus, dienen.

In der Friedhofssatzung wurde bezüglich der Rasengrabstätten festgelegt, dass Grabmale in Form einer Schriftplatte und in einem Neigungswinkel von 46° bis 90° auf der Mitte der Grundplatte fest aufzustellen sind. Die Grundplatte von 90 x 90 cm muss bündig mit der Grasnarbe verlegt werden und darf bei Mäharbeiten überfahren werden. Die überfahrbare Fläche muss auf jeder Seite mindestens 0,10 m betragen.

Lärm ist in Wohngebieten nur in der Zeit von morgens 7 bis mittags 13 Uhr und von 15 bis

20 Uhr gestattet. Von 13 bis 15 Uhr ist Lärmpause. Ausnahmen gibt es für gewerbliche Arbeiten und Arbeiten der Daseinsvorsorge. Das Rasenmähen, Betreiben von Freischneidern und Laubsammlern usw. muss zwischen 13 und 15 Uhr unterbleiben. Diese stark Lärm erzeugenden Geräte dürfen auch nach 17.00 Uhr nicht mehr betrieben werden.

Die Reinigungs- und Streupflicht obliegt laut rechtsgültiger Satzung den Anliegern bis zur Straßenmitte. Die Fahrbahn reinigt jedoch im Winter die Ortsgemeinde von Eis und Schnee maschinell, jedoch nur dort wo eine ausreichende Straßenbreite für das gefahrlose Befahren mit dem Räumfahrzeug zur Verfügung steht und nicht durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge blockiert wird. Im Winter soll ein Streifen von 80 cm auf dem Bürgersteig oder dementsprechend für die Fußgänger geräumt und gestreut werden. Die Anliegerpflichten gelten auch für innerörtliche Grundstücke, die nicht oder noch nicht bebaut sind.

Während der Tage vor Sperrmüllabfuhr fuhren bisher oft die gleichen privaten Sammler andauernd von morgens bis abends durch die Straßen der Gemeinde. Das hatte sich bei der letzten Abfuhr etwas gebessert. Im Kreisgebiet wendet die Polizei die Strafvorschrift des unnötigen Herumfahrens an und achtet auf abfallrechtliche Verstöße, wie in der Tagespresse zu lesen war.

 

 

Anmeldung Kindergartenbus

Neuanmeldungen für den Kindergartenbus werden im Gemeindebüro von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr entgegen-genommen. Auch unsere Busfahrerin Brigitte Gutensohn nimmt Anmeldungen entgegen. Auskunft über freie Busplätze und Fahrplan erteilt ebenso Frau Gutensohn.

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