April 2011

Aktuelle Informationen aus dem Gaststättenrecht

Seit Juli 2005 ist für die Abgabe von zubereiteten Speisen, nichtalkoholischen Getränken und die Beherbergung keine Erlaubnis mehr erforderlich.

Die Speiseabgabe unterliegt jedoch weiterhin der Lebensmittelüberwachung durch das Veterinäramt und Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Birkenfeld. Dort erhalten Sie alle Informationen über die gesetzlichen Lebensmittel- und Hygienevorschriften, die beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachten sind.

Kreisverwaltung Birkenfeld Tel.:06782-150 u. Gesundheitsamt: Tel.: 06781-20080

Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Ausschank) ist nach wie vor erlaubnispflichtig. Dies gilt natürlich auch für vorübergehende besondere Anlässe, wie z.B. Vereinsfest, Kirmes, Markt, usw.

Hierfür ist eine Gestattung gem. § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) erforderlich.

Diese kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Zimmer 2, Frau Cori, Tel.: 06782-990129, Fax: 06782-990137 oder E-Mail: m.cori@vgv-birkenfeld.de beantragt werden.

Neu und wichtig:

Ein Antrag auf Gestattung ist aus organisatorischen Gründen mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, damit auch gewährleistet werden kann, dass die zu beteiligenden anderen Behörden (Polizei, Feuerwehr, Kreisverwaltung) rechtzeitig informiert werden können.

Bei Antragstellung ist die Angabe eines Verantwortlichen vor Ort (Handynummer

/Festnetz), unbedingt erforderlich damit die Polizei oder Feuerwehr im Bedarfsfall bzw. im notwendigen Einzelfall schnell handeln kann.

Ebenfalls ist dem Antrag eine Getränkeliste beizufügen, die sowohl Mengenangaben als auch die einzelnen Preise beinhaltet (z.B. Cola, Limo 0,2l   1,00 €).

Dabei ist zu beachten, dass das günstigste alkoholfreie Getränk auf den Liter gerechnet billiger sein muss, als das billigste alkoholische Getränk.

Bei größeren Veranstaltungen (Kirmes etc.) ist zusätzlich eine Ausfertigung des Festprogramms einzureichen.

Neues aus dem Gemeinderat

Zum Bebauungsplan Flugplatz stellte der Landschaftsplaner Goldammer von dem Büro Neuland-Saar eine aktualisierte Untersuchung vor. Die Ergebnisse werden Berücksichtigungen in dem Bebauungsplan finden.

Den Bebauungsplan „Im Stebel“ beriet der Rat. Bei dem Gebiet „Im Stebel“ handelt es sich um das Gelände zwischen Saarstraße und – von der Saarstraße ausgesehen – rechts von dem Autohaus Waldherr. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit trug Planer Böhme den Inhalt der 13 Stellungnahmen vor. So wird an Stelle einer Versickerungsfläche Kanal gelegt, der Abstand zum Bahnkörper eingehalten, und für Lärmschutz gesorgt. Festgestellt wurde, dass der Bahnübergang zum Flugplatz unbegrenzt bestehen bleibt, was bekanntlich vor Jahren in Frage gestellt war. Der Rat beschloss, den Bebauungsplan nach Einarbeitung der Änderungen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Beim Bebauungsplan US-Housing-Elementary-School  gab es formelle Änderungen bei

„Öffentliche Grünfläche mit Spielplatz“ und „Fläche für Sport- und Spielanlagen“ sowie der Baugrenzen und der zulässigen Geschossflächenzahl. Auch hier erfolgt nach Einarbeitung der Änderungen Öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats.

Bezüglich der „US-Housing Neubrücke“ stellte Planer Böhme die Sanierungsvoruntersuchung  vor. Er schlug für die Ausweisung eines Sondergebietes das vereinfachte Verfahren  vor. Auch die Sanierungssatzung beschloss der Rat. Auch hier erfolgt öffentliche Auslegung nach Bekanntmachung.

Die Ausbaubeitragssatzung passte der Rat in einigen Punkten der Rechtsprechung und Gesetzgebung  an.

Es ist die Satzung, die für den Ausbau vorhandener Straßen gilt. Für Neubaugebiete gilt die Erschließungssatzung. Auch hier wurden Änderungen vorgenommen.

Das Bahnhofsgebäude in Neubrücke war u. a. Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses. Es ging um Außentoilette, Warteraum und Obergeschoss. Berichtet werden kann hier aber erst, wenn z.B. durch den Rat Konzept und Pläne verbindlich beschlossen sind.

Gesagt werden darf aber, dass viele Gemeindeangelegenheiten in Vorbereitung und Bearbeitung sind. Dabei gibt es vieles an Gesetzesnormen und -vorschriften zu beachten, an die der Gemeinderat gebunden ist.

Vertretung für Frau Gutensohn

Für die Urlaubsvertretung unserer Kindergartenbusfahrerin Frau Brigitte Gutensohn, suchen wir eine/n Fahrer mit Personenbeförderungssschein (D1). Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung, Schulstraße 11.

Beschädigte Bäume

Leider musste festgestellt werden, dass die Bäume gegenüber der Kapelle, die das Kreuz einrahmen, zum Teil stark beschädigt sind und somit eine Gefahr darstellen.  Der Bau- und Umweltausschuss stimmte daher einstimmig dafür, die beiden Bäume zu entfernen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

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