Ein Vertreter der Firma INEXIO referierte im voll besetzten Mehrzweckraum des Gemeindezentrums und stellte die Firma und Referenzen vor. Die Gemeindeverwaltung will mit dieser Firma in Hoppstädten eine Verbesserung der DSL-Versorgung erreichen, weil es hier bekanntlich auf die Schnelligkeit ankommt. Finanziert wird dies aus den monatlichen Anschlussgebühren. Diese bewegen sich zwischen 19,90 € monatlich für den einfachen Telefonanschluss bis 49,95 € monatlich für QUIX DSL 50.000. Neue Hausanschlüsse sind nicht notwendig. Bereits im März findet die nächste Veranstaltung statt, bei der auch bereits von Anschlussnehmern Verträge geschlossen werden können.
Das Gemeindebüro ist wegen Erkrankung der Gemeindesekretärin bis auf Weiteres nicht besetzt.
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters werden zu den üblichen Zeiten montags und freitags abends gehalten.
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weiersbach ist am Freitag, 26. 02. 2010, 19.30 Uhr, im Sportheim des SV Weiersbach. Eingeladen sind die Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Weiersbach.
Die Reinigungs- und Streupflicht obliegt laut rechtsverbindlicher Satzung der Gemeinde den Anliegern, auch der unbebauten Grundstücke in der Ortslage und in Neubaugebieten. Zum Räumen von Schnee und Eis sowie zum Streuen sind die Eigentümer und/oder sonstigen Nutzungsberechtigte, d.h. evtl. auch die Mieter, verpflichtet, wenn ihnen dies lt. Vertrag übertragen ist. Ein Streifen von 80 cm Breite soll auf dem Gehweg oder sonst neben der Fahrbahn geräumt und gestreut werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Laut Mustersatzung des Landes Rheinland-Pfalz ist werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr und sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Gestreut werden darf nur stumpfes Material, nicht jedoch Salz, und wenn – nur bei Eisregen und ähnlichen Wetterverhältnissen. In Hoppstädten-Weiersbach räumt die Gemeinde die Fahrbahn, die möglichst von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden soll, damit die Räumfahrzeuge zügig arbeiten können. Wer nicht räumt und streut, kann mit Bußgeld belegt werden und im Schadensfall mit seiner privaten Haftpflichtversicherung Ärger bekommen.
Das Spielen und sonstige Aktivitäten sind auf den Friedhöfen verboten. Es sollten die Hinweistafeln an den Eingängen der Friedhöfe beachtet werden. Bürger beschweren sich zu Recht, wenn auf die Gräber getreten wird und im Sommer getobt und gelärmt wird.
Die Saarstraße zwischen Hoppstädten und Neubrücke gilt künftig durchgehend als geschlossene Ortschaft. Bisher war ein kleines Stück hiervon ausgenommen. Die Beschilderung wird entsprechend geändert.
Im Industriegebiet III sind jetzt Hausnummern vergeben. Die Zufahrtsstraße ab Saarstraße aufwärts wie auch die obere Straße zwischen Rofu und HSTG tragen den Namen „Industriestraße“.
Die US-Housing beim FH-Campus in Neubrücke ist von den Amerikanern geräumt. Die Gebäude müssen jetzt vernünftig vermarktet werden.