Juni 2015

Ehrungen

In der Gemeinderatsitzung vom 27.05.2015 werden in Anerkennung der besonderen Verdienste in der Kommunalpolitik folgende Personen mit der Verdienstplakette der Verbandsgemeinde Birkenfeld ausgezeichnet:

  • Welf Fiedler Gold

  • Werner Weber-Gemmel Gold

  • Wolfgang Vogt Silber

  • Matthias Kraff Bronze

  • Manfred Waldherr Bronze

Brennholzbestellung Saison 2015/2016

Um den Brennholzbedarf für die kommende Saison zu ermitteln, nimmt das Forstamt Birkenfeld über Bestellformulare, die es im Gemeindebüro gibt, entgegen. Das Formular ist auch über die Internetseite www.wald-rlp.de/forstamt-birkenfeld.html , Dienstleistungen und Produkte, Brennholz, Seite ganz unten, erhältlich.

Ein herzliches Dankeschön….

geht an die Bürgerinnen und Bürger, die schon seit Jahren Blumenbeete und Blumenkübel oder andere Flächen in unserer Gemeinde freiwillig und gerne pflegen.

Gemeindebüro geschlossen

Das Gemeindebüro ist in der Zeit vom 15. bis einschließlich 19. Juni geschlossen. Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters finden wie gewohnt statt.

Ruhezeiten

Immer wieder kommt es in der Ortsgemeinde zu Beschwerden was die Ruhezeiten betreffen. Hier ein Auszug aus dem Landes-Immissionsschutzgesetz:

§ 8

Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen

(1) Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen (§§ 2 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 – BGBl. I S. 132 – in der jeweils geltenden Fassung), sowie in den Sondergebieten nach den §§ 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

(2) Geräte und Maschinen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, mit Ausnahme der in Absatz 1 Satz 2 genannten, dürfen, sofern sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr betrieben werden.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den in Absatz 1 bestimmten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist.

(4) Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.

Quelle: http://landesrecht.rlp.de

Homepage der Ortsgemeinde

Derzeit befassen sich einige Mitglieder des Rates und der Ausschüsse mit der Neugestaltung der Webseite/Homepage der Ortsgemeinde. Auch Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Mitarbeit haben, sind herzlich einladen, mitzuwirken. Interessenten wollen sich bitte vorab im Gemeindebüro zu den bekannten Öffnungszeiten melden.

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